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Mietwagenunternehmen dürfen Anzeigen im Telefonbuch direkt unter dem Buchstaben "T" platzieren

Eine als solche ohne weiteres erkennbare Anzeige eines Mietwagenunternehmens, die in einem Telefonbuch unmittelbar unter dem Buchstaben "T", nicht aber unter der Rubrikenüberschrift "Taxi" platziert ist, führt auch dann nicht zu einer Verwechslung mit dem Taxenverkehr nach § 49 Abs. 4 S. 5 PBefG, wenn das Mietwagenunternehmen auf diese Weise einen Teil der Nachfrage nach einem Taxitransport auf sich ziehen will. In einem solchen Fall liegt auch keine unlautere gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG vor.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.05.2012 10:32)

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IP-Rechts-Berater

 

Der IP-Rechts-Berater (Probeabo)

2012, Inkl. 14-täglichem Newsletter und Online-Zugriff www.ip-rb.de,
ISSN 1869-5639

Das neue Produkt aus der Familie der Beraterzeitschriften des Verlages Dr. Otto Schmidt: Der IP-Rechts-Berater (IPRB) informiert monatlich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property).

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Das Konzept

 

Der IP-Rechts-Berater (IPRB) informiert monatlich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property).

Dazu zählen: Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie die damit zusammenhängenden kartell- und patentrechtlichen Fragen. Er unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Wie alle Berater-Zeitschriften des Verlages erläutert der IPRB monatlich die wichtigsten Urteile und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. In Kurzbeiträgen zum materiellen und formellen Recht werden wertvolle Hinweise für die aktuelle Beratungspraxis gegeben.

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Leseprobe

 

An dieser Stelle finden Sie zur "Komplettansicht" ein vollständiges Heft des IP-Rechts-Beraters. Sie können sich so einen ausführlichen Eindruck von unserer Zeitschrift, ihren Inhalten und ihrer praktischen Nützlichkeit verschaffen.

 

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